Vermögensübernahme — Vermögens|übernahme, die vertragliche Übernahme des Vermögens eines anderen (Rechtsnachfolge). Ein Vertrag, durch den sich jemand zur Übertragung seines gegenwärtigen Vermögens oder eines Bruchteils davon verpflichtet (Vermögensübertragung),… … Universal-Lexikon
Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Blindheit — (Coecitas), dauernde Beraubung des Gesichts wegen Mangels od. fehlerhafter Beschaffenheit des Sehorgans od. der zu ihm gelangenden Nerven, Folge u. Begleiterin sehr vieler Augenleiden, entweder angeboren (doch seltener als man gewöhnlich glaubt,… … Pierer's Universal-Lexikon
Vermögensübertragung — Anlagenumsetzung * * * Vermögens|übertragung, 1) Recht: 1) im bürgerlichen Recht Vermögensübernahme. 2) im Gesellschaftsrecht Form der Umwandlung eines Rechtsträgers nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 (§§ 174 ff.). Die meisten… … Universal-Lexikon
Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me 〈f. 19〉 vertragliche Übernahme der Schuld eines Dritten * * * Schuld|übernahme, die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende… … Universal-Lexikon
Betriebsnachfolge — Betriebsinhaberwechsel, Betriebsübergang. 1. Begriff: Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger im Wege der ⇡ Gesamtrechtsnachfolge (z.B. durch Erbschaft oder Verschmelzung) oder der Einzelrechtsnachfolge (z.B … Lexikon der Economics